Allgemeine
Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden
allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für
alle von Gunnar A. Pier (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart
mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen
durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung. Sie gelten auch beim Herunterladen von Fotos aus dem
Internet-Angebot.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen
einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch
für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des
Fotografen.
II. Überlassenes
Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches
dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in
welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass
es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag
gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen,
die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial
bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das
Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die den
Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt
grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Andere
Regelungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
2. Ausschließliche
Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen
müssen gesondert vereinbart werden.
3. Mit der Lieferung wird
lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in
dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder
welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das
Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur
Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3.
hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung,
Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),
soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem.
Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung
oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe
der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive
des Kunden handelt),
* die Weitergabe des
digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
Ausgenommen von dieser Regel ist Bildmaterial, das ausdrücklich zur Nutzung als Pressematerial freigegegen ist.
5. Veränderungen des
Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht
berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte,
auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe
oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des Urhebervermerks „Foto: Gunnar A. Pier“ in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild. Bei Bildmaterial, das ausdrücklich zur Nutzung
als Pressematerial freigegeben ist, bezieht sich diese Regel nur auf die
eigenen Veröffentlichungen des Kunden.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt
keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder
Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht
hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte
Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils
aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM).
2. Das Honorar gilt nur für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3.
oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt
sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Das Honorar gemäß V. 1. AGB
ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen
als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme
an.
4. Eine Aufrechnung oder die
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist
außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VI. Vertragsstrafe,
Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten
(ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in
Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem,
unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk
ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
VII.
1. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag
oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des
Fotografen.